B 1 Feuer klein
Beim Eintreffen war kein Rauchentwicklung mehr erkennbar, es handelt sich wahrscheinlich um Wasserdampf durch ein Auto.
Beim Eintreffen war kein Rauchentwicklung mehr erkennbar, es handelt sich wahrscheinlich um Wasserdampf durch ein Auto.
Gemeldet war eine Rauchentwicklung hinter einer Wandvertäfelung. Beim Eintreffen konnte keine Rauchentwicklung oder Wärmeentwicklung festgestellt werden. Es würde eine Öffnung geschaffen und der Bereich mittels Wärmebildkamera überprüft, es konnte keine Feststellung gemacht werden. Der Rauchwarnmelder wurde überprüft und die Räumlichkeiten an die Eigentümer übergeben.
Wohnungsbrand mit zwei verstorbenen Personen
Am 01.02.2024 um 21.33 Uhr wurden der Löschzug Nord bestehend aus den Löschgruppen Wissel, Grieth und Emmericher Eyland/Bylerward/Huisberden und der Löschzug Kalkar Mitte zu einem Wohnungsbrand in Wissel alarmiert. Zusätzlich wurde um 22.04 Uhr die Löschgruppe Hönnepel zum Aufstocken der Atemschutzgeräteträger nachalarmiert. Trotz der schnellen Ankunft schlugen bereits Flammen aus einer Wohnung im ersten Obergeschoss. In der betroffenen Wohnung sollten sich noch zwei Personen befinden. „Durch die hohe Hitzebelastung konnte die Wohnung nicht sofort betreten werden, wir mussten erst den Brand unter Kontrolle bringen“ so Marc Meyer, stellvertretender Leiter der Feuerwehr und Einsatzleiter.
Am Sontag, den 28.01.2024 gegen 12:48 Uhr wurden die Löschzüge Nord und Mitte der Freiwilligen Feuerwehr Kalkar zu einem Wohnungsbrand auf der Schloßstrasse in Kalkar Grieth alarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr drang Rauch aus der obersten Etage, bei dem Gebäude handelte es sich um eine Wohneinrichtung für Menschen mit Beeinträchtigung. Die Bewohner wurden von den Mitarbeitern vor dem Eintreffen der Feuerwehr ins Freie gebracht. Zwei Bewohner mit einem körperlichen Handicap wurden vom mitalarmierten Rettungsdienst vom Balkon gerettet.
Baum auf Fahrbahn wurde beseitigt.
Erneute Auslösung der Brandmeldeanlage ohne Feststellung. Wurde wieder zurückgesetzt und dem Betreiber übergeben.
Brandmeldealarm durch Nebelmaschiene ausgelöst. Die Anlage wurde zurückgesetzt und dem Betreiber übergeben.
Auslösung durch Arbeiten. Die Anlage wurde zurückgestellt und an den Betreiber übergeben.
Keine Feststellung