H 1 Hilfeleistung klein
Türöffnung nicht notwendig, die Person stand im Garten.
Türöffnung nicht notwendig, die Person stand im Garten.
Patient hatte geschlafen. Die Türe wurde im Beisein der Polizei geöffnet. Es erfolgte die Übergabe an den Pflegedienst.
Die Türe wurde durch den Bewohner geöffnet.
Türöffnung
Eine Person war im Haus gestürzt. Der Nachbar konnte die Türe mit einem Ersatzschlüssel öffnen und der Bewohner konnte dem Rettungsdienst übergeben werden.
Die gemeldete Türöffnung musste nicht durchgeführt werden da die Person im Garten wohlbehalten angetroffen wurde.
Die Wohnung wurde über ein Badfenster betreten und so die Türe für den Rettungsdienst geöffnet. An diesen wurde der Patient übergeben.
Die Person konnte die Türe selbständig öffnen, es war ein Fehlalarm mit dem Hausnotruf ausgelöst worden.
Eine hilflose Person konnte die Türe nicht mehr selbständig öffnen, der Rettungsdienst war bereits vor Ort. Ein Schlüsseldienst konnte zügig die Türe öffnen so dass keine Intervention der Feuerwehr notwendig war.
Die Person wurde durch den Rettungsdienst behandelt, die Einsatzstelle an diese Übergeben.
2 Personen im Aufzg eingeschlossen. Sie wurden von der Feuerwehr befreit.